Reiseversicherungen Bei allen Marco Polo-Reisen ist keine Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung im Reisepreis inkludiert! Damit Sie Ihren Urlaub jedoch unbeschwert genießen können, empfehlen wir Ihnen immer den zusätzlichen Abschluss einer Reiseversicherung von Allianz Partners. Gerne vermitteln wir auf Ihren Wunsch eines unserer beiden Versicherungspakete. Als Mindest- Absicherung sollten Sie den Reiserücktritt-Vollschutz abschließen, welcher neben einer Reiserücktritt- und einer Reiseabbruch-Versicherung auch die Verspätungs-Versicherung, die Sport & Aktiv-Versicherung und die Reise-Assistance inkludiert. Für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz empfehlen wir den Komplettschutz, bei dem zusätzlich eine Reise-Kranken- versicherung inkl. eines medizinisch sinnvollen Kranken-Rücktransports, eine Reisegepäck-Versicherung inkl. Gepäckverspätungs-Versicherung, eine Reisehaftpflicht-Versicherung, eine Reiseunfall-Versicherung und ein erweiterter Rücktritt-Schutz bei terroristischen Anschlägen im Zielgebiet inkludiert sind. Darüber hinaus enthalten unsere Versicherungspakete eine umfangreiche COVID-19-Absicherung, welche folgende Punkte beinhaltet: • Vor Reiseantritt: Reiserücktritt-Versicherung (Bestand teil • Während der Reise: Reiseabbruch-Versicherung (Bestand- • Während der Reise: Reise-Krankenversicherung (Bestand- im Reiserücktritt-Vollschutz und im Komplettschutz) teil im Reise rücktritt-Vollschutz und im Komplettschutz) teil im Komplettschutz) Eine Erkrankung an einer epidemisch oder pandemisch auf- tretenden Krankheit wie COVID-19 gilt neben allen anderen versicherten Ereignissen als eine unerwartet schwere Er- krankung. Die Diagnose bzw. ein positives Testergebnis reicht aus, auch wenn keine oder nur leichte Symptome vorliegen. Wenn die Reise wegen einer angeordneten per- sönlichen Quarantäne storniert oder umgebucht werden muss, wird analog anderer versicherter Ereignisse erstattet. Unabhängig von den Formulierungen in den Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen zum Thema „Reisewarnung“ gilt: Sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19- bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, gewährt Allianz Par tners Versicherungsschutz. Eine Erkrankung an einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19 ist ein versichertes Ereignis. Allianz Partners erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reisekosten sowie die zusätzlichen Rückreise- kosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicher- ten Reise. Wenn die Reise wegen einer persönlich ange- ordneten Quarantäne verlängert werden muss, werden die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zu 1.000 ¤ je versicherter Person und Versicherungsfall übernommen. Dar über hinaus werden die Kosten erstattet, wenn ein Beförderungs-Unternehmen die Beförderung aufgrund des Verdachts einer ansteckenden Krankheit (einschließlich COVID-19) verweigert. Die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland - einschließlich der Heilbehandlungen aufgrund einer epidemischen oder einer pandemischen Erkrankung wie COVID-19, sowie ein medizinisch sinnvoller Kranken- Rücktransport werden erstattet. Unser besonderer Tipp: Krank vor der Reise? Die Storno- beratung von Allianz Partners hilft! Tel +49.89.6 24 24-245 Die Stornoberatung von Allianz Partners ist in jeder Reise- rücktritt-Versicherung automatisch inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten Sie, ob die Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder ob abgewartet werden kann. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten über- nimmt Allianz Partners für Sie. Auch bei Notfällen während der Reise ist die Assistance von Allianz Partners immer zur Stelle. Ein 24-Stunden-Notfall-Service bietet rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! Alle Versicherungspakete werden nicht als Teil des jeweiligen Reisevertrags, sondern unabhängig direkt mit Allianz Partners abgeschlossen. Zusammen mit der Reisebestä- tigung, die das jeweils vermittelte Versicherungspaket um- fasst, erhalten Sie als Versicherungsausweis die Versiche- rungspolice. Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr Reise büro bzw. erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung. Die Marco Polo Reisen GmbH ist bei der IHK für München und Oberbayern als produktakzessorischer Versicherungs- vertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 der Gewerbe ordnung (GewO) für Reiseversicherungen gemeldet. Die gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0-180-500-585-0 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/ Minute aus Mobilfunknetzen). Die Eintragung im Vermittler- register (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungs- Nummer abgerufen werden: D-H09U- D05VJ-99. Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin. Reiserücktritt Vollschutz (Einmaltarif), weltweit • Reiserücktritt- Versicherung • Reise-Assistance • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung Reisepreis pro Person bis 2.500 ¤ bis 5.000 ¤ bis 7.500 ¤ bis 10.000 ¤ bis 25.000 ¤ Mit Selbstbeteiligung Ohne Selbstbeteiligung 5ARSMS 5BRSMS 5CRSMS 5XRSMS 5ZRSMS 2,1 %◊ 5ARSOS 2,4 %◊ 5BRSOS 2,6 %◊ 5CRSOS 2,9 %◊ 5XRSOS 3,2 %◊ 5ZRSOS 2,7 %◊ 3,0 %◊ 3,3 %◊ 3,5 %◊ 3,7 %◊ Komplettschutz (Einmaltarif) • Reiserücktritt- Versicherung • Inklusive: Stornoschutz bei Terror • Reise-Assistance • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reiseunfall-Versicherung • Reise-Krankenversicherung • Kranken-Rücktransport- Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Gepäckverspätungs- Versicherung • Reisehaftpflicht-Versicherung Europa Weltweit Mit Selbst- beteiligung Ohne Selbst- beteiligung Mit Selbst- beteiligung Ohne Selbst- beteiligung 5AVEMS 3,6 %◊ 5AVEOS 4,6 %◊ 5AVWMS 5,4 %◊ 5AVWOS 7,0 %◊ 5BVEMS 3,8 %◊ 5BVEOS 4,9 %◊ 5BVWMS 5,5 %◊ 5BVWOS 7,1 %◊ 5CVEMS 3,9 %◊ 5CVEOS 5,2 %◊ 5CVWMS 5,7 %◊ 5CVWOS 7,2 %◊ 5XVEMS 4,0 %◊ 5XVEOS 5,4 %◊ 5XVWMS 5,8 %◊ 5XVWOS 7,3 %◊ 5ZVEMS 4,1 %◊ 5ZVEOS 5,6 %◊ 5ZVWMS 6,0 %◊ 5ZVWOS 7,5 %◊ Reisepreis pro Person bis 2.500 ¤ bis 5.000 ¤ bis 7.500 ¤ bis 10.000 ¤ bis 25.000 ¤ 144 Leistungs-Details und Versicherungs-Summen: • Selbstbeteiligung Reiserücktritt-/Reiseabbruch-Versicherung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteili- gung): je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25 ¤ je Person) • Geltungsbereich Reiserücktritt-Vollschutz: weltweit • Geltungsbereich Komplettschutz: weltweit bzw. europaweit (inkl. Russische Föderation, Mittelmeer- Anrainerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira) • Maximaler Reisepreis: Reiserücktritt-Vollschutz, Komplettschutz: 25.000 ¤ je Person • Versicherungs-Summen: Verspätungs-Versicherung: 1.500 ¤ je Person, Reisegepäck-Versiche- rung: 3.000 ¤ je Person, Gepäckverspätungs-Versicherung: 150 ¤ je Person, Reise-Kranken- versicherung inkl. Kranken-Rücktransport: unbegrenzt für medizinische/zahnärztliche Notfall- Behandlung, Such-, Rettungs- und Bergungskosten: bis 10.000 ¤ je Person, Reise haftpflicht- Versicherung: 500.000 ¤ je Person bei Personen- und Sachschäden, Reiseunfall- Versicherung: je Person bis zu 30.000 ¤ bei Invalidität, 10.000 ¤ bei Tod, Sport & Aktiv- Versicherung: 500 ¤ je Person für verpasste Aktivitäten, 500 ¤ je Person für Sportgeräte • Reisedauer: Beim Einmaltarif gelten die Versicherungen für eine Reise. • Abschlusshinweise: Der Abschluss des Reiserücktritt-Vollschutzes oder des Komplettschutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen. Wird der Reiserücktritt-Vollschutz oder der Komplett- schutz nach Buchung der Reise abgeschlossen, ist ein Abschluss bis 30 Tage vor Reise antritt möglich; bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abzuschließen. • Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland: Für den Reise- rücktritt-Vollschutz und den Komplettschutz für eine Reise gilt: Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland dürfen eine Versicherung abschließen. Die Versiche rungsdauer darf aus rechtlichen Gründen jedoch maximal 4 Monate betragen. Als Versicherungsdauer ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Reiseende definiert. Wichtige Informationen: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedin- gungen der AWP P&C S.A. (Allianz Travel). Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinforma- tionen und Ver sicherungsbedingungen können Sie unter www.marco-polo-reisen.com/versiche- rung ein sehen oder unter Telefon 0049 89 6 24 24-460 anfordern. Leistungs- und Prämien- änderungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten.